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   BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80   

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BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80 (https://dejure.org/1980,2155)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1980 - 1 B 789.80 (https://dejure.org/1980,2155)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1980 - 1 B 789.80 (https://dejure.org/1980,2155)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Ob danach auf die Gefahr der Wiederholung geschlossen werden kann, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles und ist im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, die grundsätzlich allein von den Tatsacheninstanzen zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).

    Im übrigen hat der Senat bereits wiederholt dargelegt, welche Bedeutung eine prognostische Beurteilung des Strafrichters und die ihr zugrunde liegenden einzelnen Feststellungen im Rahmen des Ausweisungsermessens haben, und zwar in dem Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (a.a.O., mit weiteren Nachweisen) und für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in den Urteilen vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61) und vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486).

    Die Beschwerde bezeichnet auch keine Abweichung der Entscheidung des Berufungsgericht von dem Beschluß des Senats vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Ob danach auf die Gefahr der Wiederholung geschlossen werden kann, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles und ist im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, die grundsätzlich allein von den Tatsacheninstanzen zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).

    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine straffreie Führung in der Zwischenzeit als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -, vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -).

  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Im übrigen hat der Senat bereits wiederholt dargelegt, welche Bedeutung eine prognostische Beurteilung des Strafrichters und die ihr zugrunde liegenden einzelnen Feststellungen im Rahmen des Ausweisungsermessens haben, und zwar in dem Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (a.a.O., mit weiteren Nachweisen) und für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in den Urteilen vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61) und vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine straffreie Führung in der Zwischenzeit als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -, vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung ist die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305], Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 -).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung ist die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305], Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 -).
  • BVerwG, 15.05.1979 - 1 B 206.78

    Maßgebliches Gewicht der einzelnen bei der Ausübung des Ausweisungsermessens zu

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Abgesehen davon versteht es sich von selbst, daß ordnungsmäßigem Verhalten eines Ausländers während eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und nach seiner Ausweisung bei der Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Maßnahme geringere Bedeutung zukommt als seinem früheren Verhalten, das zu diesen Verfahren geführt hat (Beschlüsse vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -, vom 15. Mai 1979 - BVerwG 1 B 206.78 -).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Der in der Beschwerdebegründung angeführte Beschluß des Senats vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - (Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 59 = DÖV 1979, 375) befaßt sich mit einer zu generalpräventiven Zwecken erlassenen Ausweisung, während das Berufungsgericht die Ausweisung des Klägers wegen einer von diesem ausgehenden Wiederholungsgefahr für gerechtfertigt befunden hat.
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Im übrigen hat der Senat bereits wiederholt dargelegt, welche Bedeutung eine prognostische Beurteilung des Strafrichters und die ihr zugrunde liegenden einzelnen Feststellungen im Rahmen des Ausweisungsermessens haben, und zwar in dem Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (a.a.O., mit weiteren Nachweisen) und für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in den Urteilen vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61) und vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486).
  • BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten -

    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine Zeit straffreier Führung seit der letzten Verurteilung als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -, vom 29. Juli 1980 - BVerwG 1 B 789.80 -).
  • BVerwG, 05.11.1980 - 1 B 825.80

    Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention - Verurteilung eines Ausländers wegen

    Zudem würde sich die vom Kläger aufgeworfene Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren deshalb nicht stellen, weil das Strafurteil vom 21. März 1978 keine substantiierte prognostische Beurteilung enthält (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 1 B 789.80 -), sondern lediglich der Hoffnung Ausdruck gibt, "daß die Angeklagten in Anbetracht der erlittenen Untersuchungshaft und der Verurteilung zukünftig gemäß § 56 StGB ein gesetzmäßiges Leben führen".
  • BVerwG, 05.11.1980 - 1 B 824.80

    Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention - Verurteilung des Ausländers wegen

    Zudem würde sich die vom Kläger aufgeworfene Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren deshalb nicht stellen, weil das Strafurteil vom 21. März 1978 keine substantiierte prognostische Beurteilung enthält (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 1 B 789.80 -), sondern lediglich der Hoffnung Ausdruck gibt, "daß die Angeklagten in Anbetracht der erlittenen Untersuchungshaft und der Verurteilung zukünftig gemäß § 56 StGB ein gesetzmäßiges Leben führen".
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